Die Adoption für Alleinerziehende besteht aus der Adoption eines Minderjährigen durch eine unverheiratete männliche oder weibliche Person.
Das Recht auf Adoption durch unverheiratete Personen ist im §1741 Abs. 2 BGB geregelt. Demnach können in Deutschland Singles ein Kind adoptieren, genauso wie in Vietnam, Indien oder Kolumbien.
Es gibt aber auch andere Länder, die eine internationale Adoption für Singles erlauben- jedoch nur alleinstehenden Frauen.
Im Anschluss finden Sie ein Inhaltsverzeichnis mit allen Punkten, die wir in diesem Artikel behandeln.
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Wie wird man alleinstehende Mutter oder Vater?
Heutzutage ist es für alleinstehende Frauen einfacher, Mütter zu werden als für alleinstehende Männer, da sie dafür nur eine Kinderwunschbehandlung mit Samenspende benötigen. Auf der anderen Seite haben Männer, die ohne der Mitwirkung einer Frau Väter werden wollen, nur diese Möglichkeite:
- Leihmutterschaft
- Die einzige Möglichkeit für alleinstehende Männer ein leibliches Kind zu bekommen.
- Adoption
- im In-oder Ausland.
Für Alleinerziehende gibt es noch eine weitere Option, die immer mehr in Mode kommt: die Co-Elternschaft. Es geht darum, ein gemeinsames Kind zu haben, ohne dass die Eltern ein Paar sind oder eine Liebesbeziehung zwischen ihnen besteht.
Adoption für Alleinstehende in Deutschland
Im Allgemeinen kann jeder Single oder jedes Ehepaar in Deutschland adoptieren. Im Ausland gelten jedoch unter Umständen abweichende Anforderungen.
Altersbestimmungen
Wie bei einer normalen Adoption gelten dieselben Anforderungen in Bezug auf das Alter. Der Bewerber oder die Bewerberin muss mindestens 25 Jahre alt sein. Eine Altersobergrenze gibt es in Deutschland nicht.
Antragsbearbeitung
Die Adoptionsvermittlungsstelle fordert, wie bei der Paar-Adoption, einen Sozialbericht beim Jugendamt an. Mit dem Sozialbericht wird überprüft, ob der Bewerber oder die Bewerberin für eine Adoption geeignet ist.
Benötigte Unterlagen
Möchte eine alleinstehende Person ihre Bewerbung einreichen, muss diese sowohl bei der Adoptionsvermittlungsstelle als auch beim Vormundschaftsgericht, das später die Adoption ausspricht, eine Vielzahl von Dokumenten einreichen, die wir im folgenden auflisten:
Unterlagen für die Adoptionsvermittlungsstelle:
- Geburtsurkunde
- ggf. Heiratsurkunde bzw. Scheidungsnachweis
- Einkommens- und Vermögensnachweise
- Gesundheitszeugnis
- Lebenslauf
Was Singles bei einer Adoption beachten müssenUnterlagen, die an das Vormundschaftsgericht abzugeben sind:
- Meldebescheinigungen
- Abstammungsurkunde des Kindes
- Bei nichtehelichen Kindern die Einwilligungserklärung des nichtehelichen Vaters
- Notariell beglaubigter Antrag zur Adoption des Kindes
- Notariell beglaubigte Einwilligungserklärungen der Eltern des Kindes
Eignungsprüfung & Wartezeit
Das Eignungsverfahren findet statt, sobald alle oben genannten Unterlagen abgegeben wurden. Das Verfahren kann 4 bis 9 Monate dauern.
Ist die Eignungsprüfung positiv, d.h. ist der Bewerber oder die Bewerberin für die Adoption für tauglich befunden, gilt diese Eignung für die nächsten zwei Jahre.
In dieser Zeit findet ein persönliches Treffen mit dem Jugendamt oder einem Sozialarbeiter statt und prüft dabei folgende Faktoren:
- Familiäre und finanzielle Situation
- Alter des potenziellen Adoptivelternteils
- Wohnsituation
- Gründe für die Adopton
- Erziehungsvorstellungen, Werte und aktuelle Beziehungssituation.
Ist die Eignungsprüfung positiv verlaufen, muss die sogenannte Adoptionspflegezeit durchlaufen werden. Diese Phase dauert in der Regel 1 Jahr, kann aber von Bundesland zu Bundesland variieren.
Die Adoptionspflegezeit ist eine Testphase vor der eigentlichen Adoption. Dabei lebt das Adoptivkind im Haushalt des/der Adoptierenden bei der beide sich somit an die neue Lebenssituation eingewöhnen.
Ist diese Testphase erfolgreich abgeschlossen worden, steht einer endgültigen Adoption nichts mehr im Wege.
Adoption für Alleinstehende im Ausland
Eine Adoption im Ausland für Singles ist etwas komplizierter, da jedes Land seine eigenen Kriterien für dieses Familienmodell festlegt.
Hier sind einige der Besonderheiten aufgeführt, die bei der Adoption durch eine Alleinstehende Person im Ausland auftreten können:
- Die meisten Länder erlauben eine Adoption nur alleinstehenden Frauen, Männern aber nicht.
- Manche Länder erlauben nur die Adoption eines Kindes das dasselbe Geschlecht wie der/die Adoptierende hat.
- Manche Länder verlangen eine Erklärung darüber, dass der Adoptierende heterosexuell ist.
- In einigen Ländern ist es Alleinstehenden erlaubt, nur Kinder über 6 oder sogar 10 Jahre oder Kinder mit besonderen Bedürfnissen aufzunehmen.
Länder, die für Singles infrage kommenUnten zählen wir die Länder auf, die derzeit eine Adoption für Alleinstehende erlauben und deren Bedingungen dafür:
- Vietnam
- Akzeptiert Frauen und Männer, gibt jedoch Ehepaaren Vorrang.
- China
- Nur alleinstehende Frauen über 30 können adoptieren und derzeit können nur Kinder mit besonderen Bedürfnissen adoptiert werden.
- Indien
- Akzeptieren Frauen und Männer, gibt Ehepartnern jedoch Vorrang; adoptierbare Kinder sind älter als 5 und unverheiratete Männer können nur Jungen adoptieren.
- Ungarn
- Nur alleinstehende Frauen dürfen adoptieren; adoptierbare Kinder sind über 10 Jahre alt.
- Kolumbien
- Sowohl Männer und Frauen können adoptieren, jedoch werden Ehepaare bevorzugt; zudem ist nur die Adoption eines Kindes mit besonderen Bedürfnissen möglich.
- Philipinen
- Nur alleinstehende Frauen über 27 können adoptieren, bevorzugen jedoch Ehepaare und adoptierbare Kinder sind über 6 und haben besondere Bedürfnisse.
- Bulgarien
- Sowohl Männer und Frauen können Kinder über 3 Jahre adoptieren.
- Polen
- Akzeptiert nur Frauen, gibt Paaren jedoch Vorrang und Adoptivkinder sind über 9 Jahre.
- Andere Länder
- Costa Rica, Peru, Tschechien, Honduras, Brasilien, Ecuador,etc.
Fragen die Nutzer stellten
Können Singles in Russland adoptieren?
Nein, derzeit können in Russland nur verheiratete heterosexuelle Paare adoptieren.
Ich habe adoptiert als ich noch Single war. Mittlerweile bin ich verheiratet. Kann mein Mann mein Kind adoptieren?
Ja, durch eine Stiefkindadoption das im BGB geregelt wird. Bei einer Stiefkindadoption müssen die leiblichen Eltern dieser zustimmen. Ist das Stiefkind über 14, muss auch dieses der Adoption zustimmen.